Einspruch gegen Gutachten zurückgewiesen

Im Kinzigtäler Geiselnahme-Prozess ist die Verteidigung mit ihrem Einspruch gegen ein psychologisches Gutachten gescheitert. Der Prozess wurde am Freitag mit den Plädoyers fortgesetzt – nichtöffentlich.  

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Der Kinzigtäler Geiselnahme-Prozess vor dem Landgericht Offenburg kann im vorgesehenen Terminus fortgesetzt werden. Wie berichtet, hat die Verteidigung das sogenannte aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten der Rechtsmedizinerin Sarah Bovensiepen angezweifelt. Die Rechtsanwälte des 23-jährigen Angeklagten, Patrick Hinderer und Christian Rode, haben Einspruch dagegen eingelegt. Sie begründeten dies unter anderem mit Widersprüchen in den Aussagen der mutmaßlich geschädigten 18-jährigen Studentin aus Berlin. In ihren Angaben vor der Polizei und jenen in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung wurden Ungereimtheiten moniert. Die Anwälte bezichtigten die junge Frau bewusster Falschaussagen. Die Gutachterin habe ihr jedoch eine hohe Aussagequalität und Glaubwürdigkeit bestätigt.

Die Verteidiger gehen in ihrem Einspruch von Voreingenommenheit und Befangenheit der Gutachterin aus. Sie forderten ein neues Gutachten eines weiteren Sachverständigen, mit der Folge, dass der Strafprozess mit anderer Kammerbesetzung neu aufgerollt werden müsste. Die Strafkammer hat den Einspruch am Donnerstag, dem 13. Verhandlungstag, als unbegründet zurückgewiesen.

Richter Matthias Eckelt begründete die Zurückweisung mit fehlenden Ablehnungsgründen. Weder die Vorwürfe einer Befangenheit noch eine Voreingenommenheit reichen für eine Annahme aus. "Die Gutachterin habe die Grenzen der Unparteilichkeit nicht überschritten", so Eckelt.

Der Richter stellte drei mögliche Folgen für den weiteren Verlauf in den Raum: Freispruch, ein solcher muss auch in Anlehnung des Gutachtens begründet werden. Eine Verurteilung, unter anderem auf der Basis des Gutachtens, oder im Zweifelsfalle die Aufnahme eines neuen Verfahrens. Die Plädoyers der Staatsanwältin, des Vertreters der Nebenklage und der Verteidigung erfolgen nichtöffentlich. Das Urteil wird am 18. Dezember verkündet.
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