Einspruch gegen Gutachten zurückgewiesen
Im Kinzigtäler Geiselnahme-Prozess ist die Verteidigung mit ihrem Einspruch gegen ein psychologisches Gutachten gescheitert. Der Prozess wurde am Freitag mit den Plädoyers fortgesetzt – nichtöffentlich.
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Die Verteidiger gehen in ihrem Einspruch von Voreingenommenheit und Befangenheit der Gutachterin aus. Sie forderten ein neues Gutachten eines weiteren Sachverständigen, mit der Folge, dass der Strafprozess mit anderer Kammerbesetzung neu aufgerollt werden müsste. Die Strafkammer hat den Einspruch am Donnerstag, dem 13. Verhandlungstag, als unbegründet zurückgewiesen.
Richter Matthias Eckelt begründete die Zurückweisung mit fehlenden Ablehnungsgründen. Weder die Vorwürfe einer Befangenheit noch eine Voreingenommenheit reichen für eine Annahme aus. "Die Gutachterin habe die Grenzen der Unparteilichkeit nicht überschritten", so Eckelt.
Der Richter stellte drei mögliche Folgen für den weiteren Verlauf in den Raum: Freispruch, ein solcher muss auch in Anlehnung des Gutachtens begründet werden. Eine Verurteilung, unter anderem auf der Basis des Gutachtens, oder im Zweifelsfalle die Aufnahme eines neuen Verfahrens. Die Plädoyers der Staatsanwältin, des Vertreters der Nebenklage und der Verteidigung erfolgen nichtöffentlich. Das Urteil wird am 18. Dezember verkündet.
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