Einschränkungen für Radler
Von heute an gilt im Donaueschinger Schlosspark eine neue Parkverordnung.
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DONAUESCHINGEN (gvo). Wild-West-Zustände herrschten zwar nicht, doch im Donaueschinger Schlosspark soll es wieder deutlich ruhiger für Spaziergänger und Natur werden. Die von heute an geltende neue Parkverordnung weist vor allem Radfahrer deutlich in die Schranken. Wer die ausgeschilderten Wege nicht benutzt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
Der Schlosspark ist bei den Donau- eschingern als Naherholungsort sehr beliebt. Er ist aber auch in seinem Bestand fast einzigartig in Deutschland ...