Einigung ohne Gerichtsverfahren
GASTBEITRAG: Rechtsanwalt Harsch erklärt, wann das Schlichtungsgesetz auch für Vermieter und Mieter relevant ist (Teil 1/2).
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Im April 2016 ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer zu ermöglichen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Neu ist, dass auch Mietstreitigkeiten damit geklärt werden können.
Für bestimmte Vertragsarten gab es bisher schon Schlichtungsverfahren, etwa gegenüber Banken und Versicherungen. Beim neuen Schlichtungsverfahren geht es aber um Streitigkeiten aus mehr Arten von Verträgen. Mietrechtliche ...