Einige Hütten müssen weg
Neuere Kleingärten stehen im Visier der Baurechtsbehörde / Gemeinde soll Flächen schaffen.
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GRENZACH-WYHLEN. Ein Garten ist Lebensqualität. Im eigenen Stückchen Natur erholt es sich am besten, blühende Blumen und reifende Früchte erfreuen des Gärtners Herz. Aber was macht der, der kein eigenes Grundstück am Haus hat? Ein Schrebergarten? Ja, aber in Grenzach-Wyhlen ist das baurechtlich nur bedingt gestattet. Zahlreiche Kleingärtner werden in der kommenden Zeit um ihre Freizeitoasen fürchten müssen. Die Baurechtsbehörde des Landkreises fordert die ersten zum Abriss von Gebäuden und Zäunen auf.
Brombeere, Zucchini und Apfel dürfen bleiben, aber Zäune sind baurechtlich außerhalb des Bebauungsplans nicht erlaubt. Auch keine Hütten, die größer sind als rund drei mal drei mal drei ...