Einen Umweg ins Auge fassen
GASTBEITRAG von Eycke Braun über Erbschaftssteuer für selbstgenutzte Immobilien.
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Immer wieder ist die Erbschaftssteuerpflicht des überlebenden Ehegatten beim Erwerb einer wertvollen selbstgenutzten Immobilie durch Erbfolge ein Thema. Der Erwerb ist im Erbfall nur dann auf Dauer erbschaftssteuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte die Immobilie noch zehn Jahre nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt (§ 13 Abs. 1 Ziffer 4 b ErbStG).
Die Steuerbefreiung fällt rückwirkend weg, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren diese Nutzung aufgibt, es sei denn, er ist aus zwingenden ...