Eine Verwechslung ist nicht ausgeschlossen

Deshalb spricht der Richter einen Handwerker vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis frei.  

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ST. BLASIEN. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war ein 46-Jähriger im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Sein Einspruch hatte Erfolg: Der Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, Martin Hauser, sprach den Mann frei.
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