Eine Satzung gegen Satzungen
Häusern will sich aus der Regelungswut der Planer befreien.
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HÄUSERN (pdh). Für ein Grundstück gilt die Vorschrift, dass die Garage in das Hauptgebäude integriert werden muss, auf dem Nachbargrundstück muss die Garage extra gestellt werden, nur, weil hier zwei Bebauungspläne aneinander grenzen. Einmal sind Dachgaupen zugelassen, woanders ausdrücklich untersagt. Hier soll in Häusern jetzt aufgeräumt werden, in einer eigenen Satzung, die für das ganze Gemeindegebiet gilt.
Der Vorschlag der Verwaltung, in dieser Richtung tätig zu werden, wurde im Gemeinderat ausdrücklich begrüßt. "Wir müssen uns aus der Regelungswut der Planer befreien", ...