Eine Frist für den Fürsten
Das Haus Waldburg-Wolfegg muss bis 22. Februar Auskunft über den Hausbuch-Verkauf geben.
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STUTTGART. Das Wissenschaftsministerium und das Regierungspräsidium Tübingen haben Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg eine Frist gesetzt: Bis zum 22. Februar muss er alle nötigen Angaben zum Verkauf des mittelalterlichen Hausbuches machen.
Die wertvolle Handschrift, als nationales Kulturschutzgut eingestuft, wurde angeblich bereits im Sommer vergangenen Jahres für 20 Millionen Euro an den in Bayern lebenden ...