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"Eine Duldung ist keine Zustimmung"

BZ-INTERVIEW mit Markus Schwamm, Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsbau, zum aktuellen Haustier-Urteil des BGH.  

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Samira hat Glück. Achatschnecken kann ...ümmert sich ihre Oma um die Tierchen.   | Foto: CORNELIA LIEBWEIN
Samira hat Glück. Achatschnecken kann man auch ohne Sondergenehmigung zuhause halten. Und wenn sie in Urlaub ist, kümmert sich ihre Oma um die Tierchen. Foto: CORNELIA LIEBWEIN

LAHR. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hunde und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden dürfen. Eine solche Klausel im Mietvertrag sei eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und deshalb unwirksam. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mit ihren 1400 Mietwohnungen ist vom Urteil betroffen. BZ-Redakteur Bruno Kohlmeyer fragte Geschäftsführer Markus Schwamm, wie das Unternehmen bislang mit dem Thema umging und welche Konsequenzen das Urteil hat.

BZ: Haben Sie selbst einen Hund oder mögen Sie Tiere?
Schwamm: Ich mag Tiere sehr gerne. Ich hatte viele Jahre einen Labrador als Familienmitglied. Tiere sind für viele Menschen eine emotionale Säule im Leben.
BZ: Welche ...

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