Ein vermeintlicher Sieg
GASTBEITRAG: Eigenbedarf berechtigt – Prozess trotzdem verloren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, weil er die Wohnung für sich oder Angehörige benötigt und wird der Eigenbedarf vom Gericht als berechtigt angesehen, wird der Mieter zur Räumung verurteilt. In den meisten Fällen erhält er eine mehrmonatige Frist zur Wohnungsräumung. Es kann aber auch anders kommen.
Es kann auch sein, dass der Mieter in einer schwierigen Lage ist, etwa wegen ernster gesundheitlicher Probleme, bei Großfamilien oder weil am Ort kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. In solchen Fällen kann der Mieter sich auf eine gesetzliche Bestimmung ...