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Wohl zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht die Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung eingestuft. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Der Streit um die Rechtsfrage dürfte aber erst richtig beginnen. Denn das Urteil hat nichts geklärt, sondern große Unsicherheit und zahlreiche politische Proteste von ...