Account/Login

Beschneidung von Jungen

Ein Urteil, das den Streit erst beginnen lässt

Die Strafkammer des Landgerichts Köln hält die Beschneidung von Jungen für grundsätzlich rechtswidrig / Das löst Proteste aus.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wohl zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht die Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung eingestuft. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Der Streit um die Rechtsfrage dürfte aber erst richtig beginnen. Denn das Urteil hat nichts geklärt, sondern große Unsicherheit und zahlreiche politische Proteste von ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel