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Sommer-Spezial 2022

Ein typischer Zeugnisaufbau hat sich etabliert

Verlagsthema Ohne Knick, mit Gruß? Rechtswissenschaftler André Niedostadek klärt im Interview über Mindestanforderungen für Arbeitszeugnisse auf  

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Nicht jedes Zeugnis taugt als Aushänge...und Inhalt sind gleichermaßen wichtig.  | Foto: U. J. Alexander (stock.adobe.com)
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Nicht jedes Zeugnis taugt als Aushängeschild. Form und Inhalt sind gleichermaßen wichtig. Foto: U. J. Alexander (stock.adobe.com)

Ob Form oder Inhalt: Arbeitsgerichte müssen sich immer wieder mit Streitfällen zum Arbeitszeugnis auseinandersetzen. Aber was ist in Sachen Zeugnis eigentlich Pflicht, was Kür und was gar nicht zulässig? André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz, klärt im Interview mit Amelie Breitenhuber über häufige Irrtümer auf.

Herr Niedostadek, was muss im Arbeitszeugnis stehen?
André Niedostadek: Ein Zeugnis muss Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit enthalten, also den Beschäftigungsbeginn und gegebenenfalls die beruflichen Stationen mit einer Beschreibung der Aufgaben. Man nennt das ein einfaches Zeugnis. Regelmäßig steht in einem Zeugnis aber mehr. Zu den weiteren Aspekten zählt zum einen die ...

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