Ein Sturz ohne Folgen für Gemeinde
3. Zivilkammer am Landgericht weist die Klage eines Radfahrers zurück / Radfahrer war an Betonschwellen schwer gestürzt.
Burkhard Zingler
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OFFENBURG/FRIESENHEIM. Die Gemeinde Friesenheim hat in einem weiteren Verfahren um die Betonschwellen vor dem Heiligenzeller Kindergarten Recht bekommen. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg wies gestern die Klage eines gestürzten Fahrradfahrers ab und berief sich dabei auch auf Rechtsprechungen aus den 90er- Jahren. Der Offenburger Anwalt Paul Müller hat als Vertreter des Klägers Berufung angekündigt.
Sein Mandant hatte die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verklagt, weil er im Mai vergangenen Jahres als Fahrradfahrer an einer der zur Verkehrsberuhigung angebrachten Schwellen gestürzt war ...