Ein Spurwechsel zu wenig
Der Angeklagte, sagt der Sachverständige im Raserprozess, hätte zwei Gelegenheiten gehabt, einen Unfall zu verhindern.
Alexandra Sillgitt
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EMMENDINGEN/FREIBURG. Querverzögerung, Konusradius, Kurvengrenzgeschwindigkeit: Am dritten Verhandlungstag im Raserprozess vor dem Landgericht Freiburg hatte Ulrich Löhle das Wort, Experte für Unfallrekonstruktion. Ihm zufolge hätte der Angeklagte auf der B 3 Richtung Freiburg zwei Gelegenheiten gehabt, den Unfall zu vermeiden – beide nutzte er nicht. Noch etwas stellte sich am Donnerstag heraus: Sein tödlich verunglückter Freund war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
"Er hätte gleich zu Beginn rechts einscheren können": Ulrich Löhle beschreibt mit der Hand einen kleinen Schlenker. Er ist in Gedanken auf der B 3 Richtung Freiburg – dort, wo die Straße bei Denzlingen zweispurig ...