Ein Recht, das sich kaum jemand herausnimmt
Wer sich in der Jugendpflege engagiert, bekommt Sonderurlaub.
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Sonderurlaub gibt es nicht nur für Umzüge oder Hochzeiten. Ein Recht darauf haben auch alle Ehrenamtliche, die sich in der "Jugendpflege und Jugendwohlfahrt" engagieren. Bis zu zwölf freie Tage im Jahr stehen ihnen für Freizeiten oder Fortbildungen zu. So ist es im Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub des Landes Baden-Württemberg von 1953 verankert. Doch 50 Jahre danach sieht die Wirklichkeit - auch in Freiburg - anders aus.
"Vor allem Auszubildende haben heute Angst, dass sich ein Antrag auf Sonderurlaub negativ auf ihre eventuelle Übernahme auswirkt", erklärt Peter Kohm von der Christlichen Arbeiter-Jugend ...