Ein Recht auf saubere Luft
Anwohner von stark befahrenen Straßen dürfen Aktionsplan gegen Feinstaub erzwingen.
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LUXEMBURG/MÜNCHEN (dpa). Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub erzwingen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab mit dieser Entscheidung am Freitag einem Münchner Recht.
Der Kläger wollte Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die ...