Ein Instrument der Steuerung
Gemeinderat beschließt Konzept für Vergnügungsstätten.
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RIEGEL. Spielhallen und Wettbüros sind künftig in der engeren Ortsmitte entlang der Hauptstraße zulässig. Diskotheken und Tanzlokale dürfen im Gewerbegebiet "Kleinfeldele" aufgemacht werden. Dies sieht das Vergnügungsstättenkonzept vor, das der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am Mittwochabend beschlossen hat. Das Konzept war im Mai und in der ersten Juniwoche im Rathaus einzusehen. Laut Verwaltung sind von den Riegelern keine Einwendungen gekommen und das Landratsamt begrüßt das Konzept, das nun eine Grundlage für die künftige Bauleitplanung ist.
Das Ziel des nun beschlossenen Konzeptes ist, die Einrichtung von Vergnügungsstätten wie Spielotheken zu erschweren oder ganz unmöglich zu machen. Allerdings kann die Gemeinde die Vergnügungsstätten nicht rundweg verbieten. Die Gemeinde kann aber steuern. Das Konzept ...