Account/Login

Ein Grundstück bereitet Sorgen

Der Bebauungsplanvorentwurf Dreyspringstraße im Detail.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Gelände der Firma GH von der Wests...chts  liegt,  geschaffen werden soll.   | Foto: christoph breithaupt
Das Gelände der Firma GH von der Westseite: Handtuchbreit nur noch, wenn die zehn Meter für das blaue Band der Schutter, die rechts liegt, geschaffen werden soll. Foto: christoph breithaupt

LAHR. Armin Glatz und Petra Huck verstehen die kommunalpolitische Welt nicht mehr so richtig: Sie besitzen zwischen Dreyspringstraße und Gutleutstraße ein 3500 Quadratmeter großes Grundstück, auf dem früher produziert wurde. Nach einer Insolvenz soll das Gelände neu genutzt werden. Bis 2011 hatten die beiden den Eindruck, dass dort eine Einzelhandelsnutzung erlaubt ist, jetzt zeigt die Stadt in einem Bebauungsplanvorentwurf, dass dies nicht gewollt ist. Die Stadt hat ihre Meinung nicht geändert, sagt Bürgermeister Langensteiner.

Bei zwei Enthaltungen der FDP-Stadträte Jörg Uffelmann und Hermann Hauer hat der Gemeinderat am Montag den Vorentwurf für den Bebauungsplan Dreyspringstraße beschlossen. Von der Entscheidung betroffen ist neben dem Jugendzentrum Schlachthof und Kultur nur die Firma GH, eine Besitzgesellschaft für das Produktionsunternehmen Deco Technologies. Dass die Entscheidung Sprengstoff beinhaltet, ergibt sich aus der Bemerkung von Uffelmann, der von einer Enteignung auf kaltem Weg sprach.
Der Bebauungsplan Dreyspringstraße wird im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel