E-Scooter in der Marktstraße beschlagnahmt
E-Scooter dürfen in der Lahrer Marktstraße nicht gefahren werden, Fahrräder nur zu bestimmten Zeiten. Der Ordnungsdienst hat zuletzt einige Verstöße beanstandet.
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E-Scooter sind in Lahr immer häufiger zu sehen. Auf der zentralen Achse in der Altstadt – in der Lahrer Marktstraße – dürfen sie aber nicht gefahren werden. Auch Fahrräder sind in der gesamten Fußgängerzone nur werktags zwischen 19 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. In seiner Bilanz für das vierte Quartal 2024 berichtet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) über einen Kontrollschwerpunkt in der Marktstraße. 23 Verstöße seien in drei Monaten geahndet worden: neun Verstöße durch Fahrräder sowie 14 Verstöße durch E-Scooter. Darunter war ein Fall, bei dem der E-Scooter beschlagnahmt wurde, da mehrere Ordnungswidrigkeiten vorlagen.
In der dunklen Jahreszeit liegt ein weiterer Kontrollschwerpunkt auf der Beleuchtung von Fahrrädern. 28 Fahrräder ohne Beleuchtung oder mit nicht ausreichender Beleuchtung wurden im vierten Quartal festgestellt, heißt es in der Pressemeldung.
Zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg kontrollierte der KOD das Halteverbot auf Gehwegen in der Nähe von Schulen. Dabei wurden fünf Fahrzeuge festgestellt, die auf Gehwegen hielten und so die Sicherheit der Schulkinder beeinträchtigten, heißt es weiter.
Bei einer Kontrolle der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte stellte der Kommunale Ordnungsdienst 17 Verstöße gegen die entsprechende Satzung fest. Darunter fielen abgeklemmte Rauchmelder sowie die Beherbergung nicht angemeldeter Übernachtungsgäste, so die Stadtverwaltung.
Die Chrysanthema verlief aus Sicht des Ordnungsdiensts weitgehend reibungslos. Eine Ausnahme: Am Rossplatz, auf dem während der Chrysanthema der Wochenmarkt stattfand, mussten 15 Fahrzeuge abgeschleppt werden. Sie blockierten Zufahrten oder standen im absoluten Halteverbot.
Im ruhenden Verkehr hat der Ordnungsdienst im vierten Quartal des vergangenen Jahrs insgesamt 3005 Verwarnungen ausgesprochen – unter anderem wegen Parkens auf dem Gehweg, Parken ohne einen gültigen Parkschein sowie Parken in Halteverbotszonen.
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