Fettleibigkeit allein löst noch keinen Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben aus. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein beleibter Däne.
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Eine solche Statur kann laut dem Europäischen Gerichtshof als Behinderung im Beruf gelten Foto: dpa
Konkret ging es um den Fall des Dänen Karsten Kaltoft, der bei einer Körpergröße von 1,72 Metern mehr als 160 Kilo wog. Er arbeitete 15 ...