Unerlaubte Aufnahme

Dienstaufsichtsbeschwerde ging nach hinten los

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wollte eine Frau in Bad Säckingen gegen zwei Polizeibeamte vorgehen. Verurteilt wurde nun allerdings die 43-Jährige – die eigenen Tonaufnahmen wurden ihr zum Verhängnis.  

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BAD SÄCKINGEN. Wer ein nichtöffentliches Gespräch ohne Wissen des Gesprächspartners auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich strafbar und kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ...

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Schlagworte: Rupert Stork

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