Die Wahl wird wiederholt
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs / Landratsamt stellt erste Weichen für Neuwahl.
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KAPPEL-GRAFENHAUSEN. Die Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen muss wiederholt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat dies am Mittwoch in seinem Urteil zum Berufungsverfahren vor dem ersten Senat so verfügt. Das Landratsamt Ortenaukreis wird im Urteil verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären. Damit scheint der Weg für eine neue Bürgermeisterwahl noch in diesem Jahr frei.
Der Verwaltungsgerichtshof lässt ein Revision gegen dieses Urteil nicht zu. Diese Nichtzulassung kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Nach Ansicht des vom Gemeinderat mit der Wahrnehmung der Rechte der Gemeinde beauftragten Freiburger Anwalts Jan Dohle ist dieses ...