Die Untreue war nicht nachzuweisen
Amtsgericht Staufen spricht eine 51-jährige Pflegehelferin frei, der vorgeworfen wurde, Geld einer heute 96-Jährigen abgehoben zu haben.
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. Mit einem Freispruch endete am Dienstag vor dem Amtsgericht Staufen ein Prozess wegen gewerblicher Untreue. Die Staatsanwaltschaft hatte der 51-jährigen Angeklagten vorgeworfen, vom Konto einer pflegebedürftigen Frau widerrechtlich insgesamt 33 300 Euro entwendet zu haben.
Der Freispruch erfolgte nach Worten der Vorsitzenden Richterin, weil es unmöglich gewesen sei, der Angeklagten eine Schuld nachzuweisen. So sei es kein Freispruch erster Klasse, weil Restzweifel blieben; das Verfahren sei trotz stundenlanger Beweisaufnahme und des Verhörs von sechs Zeugen nicht sauber zu schließen gewesen. So habe sie den Freispruch verkünden müssen nach ...