Die Uni-Klinik, der Müll, das Urteil
Richterin verurteilt Angestellten der Uni-Klinik wegen Bestechlichkeit und ehemaligen Geschäftsführer wegen Bestechung.
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Das Amtsgericht hat den 49-jährigen Leiter der Materialwirtschaft der Uni-Klinik Freiburg und den 63-jährigen ehemaligen Geschäftsführer einer Firma für medizinischen Bedarf wegen Bestechlichkeit einerseits und Bestechung andererseits zu Geldstrafen von je 120 Tagessätzen verurteilt.
Es ging um die Einführung eines neuartigen Abfalltrennsystems im Jahre 1993. Die Tagessatzhöhe wurde bei dem 49-jährigen Freiburger auf 150 Mark festgesetzt. Das Gericht hat außerdem den Verfall der 26 000 Mark angeordnet, die der Klinik-Angestellte von dem Unternehmen erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 49-jährigen Angestellten der Uni-Klinik Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben, weil er im Februar 1994 von dem Lieferanten des Ende 1993 neu eingeführten Abfalltrennsystems ...