Nach BVG-Urteil

Die Stadt Weil am Rhein erstattet auf Antrag höhere Anwohnerparkgebühren

BZ-Plus Die Käufer von Parkausweisen für Anwohner erhalten auf Antrag zu viel bezahlte Gebühren zurück. Das hat die Weiler Stadtverwaltung mitgeteilt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Parkausweise kosten bis auf weiteres w...e Differenz wird auf Antrag erstattet.  | Foto: Hannes Lauber
Parkausweise kosten bis auf weiteres wieder 30 Euro. Die zu viel bezahlte Differenz wird auf Antrag erstattet. Foto: Hannes Lauber
Dass das Urteil zur Freiburger Regelung für das Anwohnerparken Auswirkungen auf Weil am Rhein haben würde, war bereits unmittelbar nach dem Urteil erkennbar. Das Bundesverwaltungsgericht befand es für rechtswidrig, die Verhängung von höheren Gebühren als den bislang üblichen 30 Euro im Rahmen einer Satzung zu regeln.
Ein Teil der Gebühr wird auf ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel