Verwaltungsgericht: Gaststätte ist nicht gleich Gaststätte

Die Stadt setzt den Schutz Spielsüchtiger durch

Ein Betreiber von Spielhallen zieht seine Klage gegen die Stadt zurück: Seine Geldspielautomaten dürfen nach Mitternacht nicht zugänglich sein. Das verdeutlichte ihm das Verwaltungsgericht um den Vorsitzenden Richter Peter Knorr.  

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Spielsucht ist eine Krankheit.  | Foto: dpa
Spielsucht ist eine Krankheit. Foto: dpa
RHEINFELDEN. Bis Mitternacht eine Spielhalle betreiben und danach unterm selben Dach bis zur Sperrstunde um 5 Uhr morgens eine Gaststätte: Das geht nicht mehr, seit das neue Landesglücksspielgesetz 2011 in Kraft getreten ist. Der ...

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Schlagworte: Peter Knorr, Bernd Baumer, Damir Böhm

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