Verwaltungsgericht: Gaststätte ist nicht gleich Gaststätte
Die Stadt setzt den Schutz Spielsüchtiger durch
Ein Betreiber von Spielhallen zieht seine Klage gegen die Stadt zurück: Seine Geldspielautomaten dürfen nach Mitternacht nicht zugänglich sein. Das verdeutlichte ihm das Verwaltungsgericht um den Vorsitzenden Richter Peter Knorr.
Fr, 19. Sep 2014, 12:50 Uhr
Rheinfelden
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