Die Satzung drückt
Freiburgs Steinmetze hoffen, dass die Stadt die Regeln zur Vermeidung von Kinderarbeit überdenkt.
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Die Stadt Freiburg schreibt in ihrer Friedhofsatzung vor, dass dort nur solche Grabsteine verwendet werden dürfen, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der die Friedhofsatzung der Stadt Kehl in diesem Punkt für unrechtmäßig erklärt hat (die BZ berichtete), gibt es auch in Freiburg Forderungen, die Stadt möge den Passus streichen. Die Bildhauer- und Steinmetz-Innung Freiburg lehnt zwar Kinderarbeit kategorisch ab, hält die jetzige Regelung aber für zu bürokratisch.
"Selbstverständlich bin ich absolut gegen Kinderarbeit", sagt Wolfgang Jakob, Obermeister der Innung. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum man bei seinem Berufsstand so massiv vorgehe, während man anderer ...