Die Sanierung der Kesslergrube wird erneut vom Verwaltungsgerichtshof verhandelt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Revision des BUND gegen die Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen durch die BASF stattgegeben. Nun liegt der Fall in Mannheim.
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Die Stahlträger markieren die Grenze zwischen dem Areal der Roche (links) und der BASF (rechts). Wo jetzt noch die grüne Wiese wächst, soll bald die Kesslergrube auf dem BASF-Areal saniert werden. Foto: Erika Bader
Das Urteil in dem Revisionsverfahren fiel am Donnerstagabend etwas überraschend zugunsten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Schließlich war das Naturschutzbündnis in allen vorangegangenen Verfahren gescheitert: Die vom BUND gegen die vom Landratsamt Lörrach erteilte Genehmigung angestrengten Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurück und ließ die Revision nicht zu. ...