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Cannabisgesetz

Die Polizei hadert nach wie vor mit der Teillegalisierung von Cannabis

Dominik Bloedner
  • Fr, 28. Juni 2024, 09:29 Uhr
    Südwest

     

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Baden-Württembergs Innenministerium kritisiert die Mehrarbeit für die Polizei durch das Cannabisgesetz. Erste Verstöße landen nun vor Gericht. Noch ist nicht klar, wie Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden.

Drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum darf man seit dem neuen Gesetz haben.  | Foto: Georg Wendt (dpa)
Drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum darf man seit dem neuen Gesetz haben. Foto: Georg Wendt (dpa)
In den Paragrafen 34 und 36 des Konsumcannabisgesetzes sind Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt. Strafbar macht sich etwa jemand, der mehr als drei Cannabispflanzen hat oder diese nicht zum Eigenkonsum anbaut. Eine Ordnungswidrigkeit ist der Besitz von mehr als 25 und weniger als 30 Gramm oder das Kiffen in Gegenwart Minderjähriger, auf Spielplätzen oder in Sichtweite von Schulen.

Baden-Württembergs Innenministerium übt auch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Kritik: "Die Polizei wird durch das Cannabisgesetz nicht entlastet. Ganz im Gegenteil ist durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit deutlich mehr Aufwand für die Polizei zu erwarten." Noch ist auch nicht klar, wie Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden. Das Landeskriminalamt teilt mit: "Nach unserer Kenntnis ist noch kein landes- oder gar bundesweiter, einheitlicher Bußgeldkatalog in Kraft." Dies bleibt Sache der Gerichte und Bußgeldbehörden. Im April hieß es, das werde sich erst in der Rechtspraxis einpendeln. Bei der Freiburger Staatsanwaltschaft sind inzwischen in knapp 50 Verfahren Anklagen oder Strafbefehlsanträge beim Amtsgericht oder Landgericht erhoben worden. Zwei Verfahren wurden an die Bußgeldbehörde abgegeben.

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Ressort: Südwest

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Kommentare (2)

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Thomas Reinacher

359 seit 10. Feb 2021

Diese Teillegalisierung ist das Schwachsinnigste, was die grün versiffte Ampel sich ausgedacht hat. Die lernen es nicht, etwas zu Ende zu denken. So ist dann jeder Konsument erstmal im Visier, bis festgestellt wurde, dass er - legal alles macht oder - medizinisch auf Cannabis angewiesen ist... Die Polizei hat sicherlich wichtigere Aufgaben, als diese Angelegenheit zu überwachen...

Martin Benz

1921 seit 5. Feb 2018

sie haben links veregessen
wen bashen dann richtig


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