Cannabisgesetz
Die Polizei hadert nach wie vor mit der Teillegalisierung von Cannabis
![Dominik Bloedner Dominik Bloedner](https://ais.badische-zeitung.de/piece/0c/e8/db/59/216587097-f-1_1-w-80.jpg)
Fr, 28. Juni 2024, 09:29 Uhr
Südwest
Baden-Württembergs Innenministerium kritisiert die Mehrarbeit für die Polizei durch das Cannabisgesetz. Erste Verstöße landen nun vor Gericht. Noch ist nicht klar, wie Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden.
![Drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum darf man seit dem neuen Gesetz haben. | Foto: Georg Wendt (dpa) Drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum darf man seit dem neuen Gesetz haben. | Foto: Georg Wendt (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/15/0b/df/43/353099587-w-640.jpg)
Baden-Württembergs Innenministerium übt auch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Kritik: "Die Polizei wird durch das Cannabisgesetz nicht entlastet. Ganz im Gegenteil ist durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit deutlich mehr Aufwand für die Polizei zu erwarten." Noch ist auch nicht klar, wie Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden. Das Landeskriminalamt teilt mit: "Nach unserer Kenntnis ist noch kein landes- oder gar bundesweiter, einheitlicher Bußgeldkatalog in Kraft." Dies bleibt Sache der Gerichte und Bußgeldbehörden. Im April hieß es, das werde sich erst in der Rechtspraxis einpendeln. Bei der Freiburger Staatsanwaltschaft sind inzwischen in knapp 50 Verfahren Anklagen oder Strafbefehlsanträge beim Amtsgericht oder Landgericht erhoben worden. Zwei Verfahren wurden an die Bußgeldbehörde abgegeben.
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