Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Die Gemeinde Rust will an ihrem flexiblen Modell festhalten. Eine Ganztagsschule lehnt sie ab.
Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Ganztagsfördergesetz (siehe Info). Um ihn zu erfüllen, gibt es verschiedene Modelle: Ganztagsgrundschulen, Horte sowie Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger. An der Ruster Grundschule gibt es aktuell ein kommunales Angebot in Zusammenarbeit mit der ...