Genehmigung durch Ausländeramt
Die geflüchtete Familie mit der an Brustkrebs erkrankten Frau darf nach Lahr ziehen
Die geflüchtete Familie, die in einer Unterkunft bei Freudenstadt wohnt, darf nach Lahr umziehen. Dies bestätigte Stefan Gohr, Vorstandsmitglied des Freundeskreises Asyl Freudenstadt.
Fr, 5. Apr 2024, 10:16 Uhr
Lahr
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