Die Förderkonditionen stehen fest

Bei Stadtsanierungsprogramm beginnt die Umsetzungsphase / Eigentümer werden über Möglichkeiten und Vorgehen informiert.  

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Das ehemalige Haus Adam ist als schütz...e Fläche als archäologisches Denkmal.   | Foto: Sebastian Barthmes
Das ehemalige Haus Adam ist als schützenswert eingestuft worden, darf aber dennoch abgerissen werden. Das gegenüberliegende Wohn- und Geschäftshaus gilt nun auch als Baudenkmal. Aufgewertet soll im Rahmen der Stadtsanierung möglicherweise auch der Kurpark und der davor liegende Domplatz. Allerdings gilt die Fläche als archäologisches Denkmal. Foto: Sebastian Barthmes

ST. BLASIEN. Die vorbereitenden Untersuchungen für das Stadtsanierungsprogramm sind abgeschlossen. Das Ergebnis der Analyse haben Vertreter des Unternehmens "STEG Stadtentwicklung" dem Gemeinderat vorgestellt. Das Gremium beschloss jetzt in öffentlicher Sitzung, dem Unternehmen auch den Auftrag für die Begleitung der Umsetzung zu übertragen.

Missstände benennen und Lösungen aufzeigen: Das war der Sinn der vorbereitenden Untersuchung. Denn nur wenn städtebauliche Missstände vorhanden sind, gibt es die städtebauliche Förderung.
Den Fachleuten der ...

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Schlagworte: Irina Stotz, Franziska Mühleis

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