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Die Eltern wollen das auch

BZ-INTERVIEW zur Kontrollpflicht in den Schulen.  

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FREIBURG. Wenn ein Schüler morgens nicht zur Schule kommt, ist er vielleicht krank oder schwänzt. Im schlimmsten Fall, wie bei Mirjam aus Auggen, ist etwas passiert. Welche Vorgaben es bei Abwesenheiten gibt, erfragte Ralf Dorweiler bei Ulrike Freitmeier, der Pressebeauftragten für den Schulbereich des Regierungspräsidiums Freiburg.

BZ: Was müssen Eltern tun, wenn ihr Kind nicht zur Schule gehen ...

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