Die Armen als Richtschnur
Die Regierung muss sich beim Hartz IV-Regelsatz an der Verbrauchsstichprobe orientieren.
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BERLIN. Die Bundesregierung kann nicht nach Gutdünken entscheiden, wie viel Geld ein Langzeitarbeitsloser oder Empfänger von Sozialhilfe bekommen muss, um sein Existenzminimum zu sichern. Sie hat sich an der "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" (EVS) zu orientieren, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre erhebt. Das Arbeitsministerium hat die Zahlen ausgewertet und kommt genau auf den aktuell geltenden Grundbetrag für Alg-II- Empfänger.
Den Sommer 2004 hat die SPD in äußerst schlechter Erinnerung. Damals führte die so genannte Hartz-IV-Reform vor allem in den neuen Ländern zu ...