Dicke Luft in den Städten
Bürger können das Recht auf saubere Atemluft einklagen.
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Seit 1. Januar gelten neue Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstäuben, Blei, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid. Städten und Landkreisen, in denen diese Grenzwerte nicht eingehalten werden, drohen Klagen von geschädigten Bürgern. Außerdem muss der Bund in einem solchen Fall mit Sanktionen der EU rechnen.
Seit 1996 verpflichtet die neue "Luftqualitätsrahmenrichtlinie" der Europäischen Union die Mitgliedstaaten zu einer aktiveren Luftreinhaltepolitik. Die Bundesregierung hat die neuen Anforderungen im September 2002 mit der 22. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Darin ...