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Die häufigste Frage, die Kurt Schrimm gestellt wird, lautet: Was soll das noch? Warum sucht ihr 63 Jahre nach Kriegsende Nazi-Verbrecher? Der Oberstaatsanwalt, Jahrgang 1949, könnte auf solche Fragen juristisch antworten, dass Mord nicht verjährt. Er erzählt lieber eine Geschichte.
Sie handelt von einer Jüdin, die er Ende der 80er Jahre in New York als Zeugin befragte. Schrimm ging es um ...