Deutschland soll für Fehler haften
Konstanzer Landgericht sieht die Hauptschuld am Flugzeugunglück von Überlingen aber bei der Schweizer Luftüberwachung.
Wolfgang Messner
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KONSTANZ. Die Bundesrepublik Deutschland soll beim Flugzeugunglück von Überlingen für die Fehler der Schweizer Flugüberwachung Skyguide haften. Diese Tendenz ließen gestern die Richter des Konstanzer Landgerichts beim ersten Prozess zu der Tragödie erkennen.
Ein Urteil haben die drei Richter der Vierten Zivilkammer des Landgerichts Konstanz gestern noch nicht gesprochen. Das soll frühestens am 27. Juli ergehen. Die Richtung der Entscheidung jedoch war klar erkennbar. Die Bundesrepublik Deutschland muss demnach für den Schaden des Flugzeugunglücks von Überlingen mit haften. Bei der schlimmsten Katastrophe in der deutschen ...