Deutsch-Iraner zum Tode verurteilt

In Teheran wurde dem Aktivisten Djamshid Sharmahd monatelang der Prozess gemacht. Nun ist der Deutsch-Iraner zum Tode verurteilt worden. Menschenrechtler und Angehörige kritisieren den Prozess als politisch motiviert.  

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Djamshid Sharmahd  | Foto: Koosha Falahi, Mizan, dpa (dpa)
Djamshid Sharmahd Foto: Koosha Falahi, Mizan, dpa (dpa)
Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd ist im Iran in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran macht den 67-Jährigen unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgab. Gegen das Urteil könne vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden, hieß es weiter.

Die Justiz legt Sharmahd die Planung mehrerer Terroranschläge sowie eine vermeintliche Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Gemäß islamischer Rechtsauffassung im Iran wurde der 67-Jährige wegen "Korruption auf Erden" angeklagt.

Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Zuvor lebte er jahrelang in den USA und engagierte sich in der Exil-Oppositionsgruppe "Tondar" (Donner), die sich für eine Rückkehr der Monarchie einsetzt. Irans Justiz macht die Organisation für einen Anschlag im Jahr 2008 in einer Moschee der Stadt Shiras mit mehreren Toten verantwortlich. Drei Männer wurden deswegen bereits hingerichtet.

Sharmahd beteiligte sich als Ingenieur und IT-Experte auch an einem Radioprogramm der Exilgruppe. Auf der Webseite der Gruppe, die inzwischen zwar gelöscht ist, sich aber archiviert abrufen lässt, hieß es 2019, die Radioshow sende Inhalte zu Politik, Geschichte, aber auch Anleitungen zum Widerstand.

Unklar ist, ob Scharmahd konsularischen Beistand von der deutschen Botschaft erhalten kann. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner.

Amnesty International forderte Deutschland zu entschlossenem Handeln auf. Es brauche nun öffentlichen Druck statt "stiller Diplomatie", sagte Katja Müller-Fahlbusch, Expertin für den Nahen Osten bei Amnesty International. Bereits in der Vergangenheit hatte Amnesty das Verfahren als Schauprozess bezeichnet.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kritisierte das Urteil als "absolut inakzeptabel" und drohte mit Konsequenzen. "In einem Verfahren, was kein rechtsstaatliches Verfahren ist, ein Todesurteil auszusprechen, das widerspricht jeglichem internationalen Recht", sagte Baerbock. CDU-Chef Friedrich Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen. Bei diesem Programm der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte wählen Abgeordnete einen politischen Gefangenen aus und setzen sich mit ihrem politischen Gewicht für seine oder ihre Freiheit ein.
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