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Der Staat darf nicht alles

Bundesverfassungsgericht: Smartphone-Nutzer müssen bei Sicherheitslücken geschützt werden.  

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Wann darf der Staat einen Trojaner einsetzen?  | Foto: weerapat1003  (stock.adobe.com)
Wann darf der Staat einen Trojaner einsetzen? Foto: weerapat1003  (stock.adobe.com)

. Der Staat muss regeln, wann Behörden Sicherheitslücken in der Informationstechnik (IT) nutzen dürfen, um Spähprogramme zu installieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das baden-württembergische Polizeigesetz lehnte es aber als unzulässig ab.

Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg erlaubte im Oktober 2020 der Landespolizei, zur Gefahrenabwehr Staatstrojaner einzusetzen. Andere Bundesländer haben solche Regeln schon länger. Zur Strafverfolgung ist das ...

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