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Gebühren

Der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung fällt nicht automatisch weg

BZ-Plus Wer am Hauptwohnsitz Rundfunkgebühren zahlt, darf kein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. So hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Die Befreiung erfolgt allerdings nur auf Antrag.  

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Wer an seinem Zweitwohnsitz kostenlos schauen will, muss einen Antrag stellen.   | Foto: Adobe.com
Wer an seinem Zweitwohnsitz kostenlos schauen will, muss einen Antrag stellen. Foto: Adobe.com
Der Ärger des BZ-Lesers ist groß. Weil er einen zweiten Wohnsitz angemeldet hat, fordert der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ) von ihm Rundfunkbeiträge für zwei Jahre nach. Allerdings ...

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