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Der Pegida-Galgen darf nicht verkauft werden

Der SPD-Politiker Sigmar Gabriel gewinnt zivilrechtlich gegen einen sächsischen Onlinehändler.  

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Der Galgen bei einer Pegida-Demo 2015 ...mt Schreibfehler in Gabriels Vornamen   | Foto: dpa
Der Galgen bei einer Pegida-Demo 2015 – samt Schreibfehler in Gabriels Vornamen Foto: dpa
HAMBURG. Der so genannte Pegida-Galgen darf nicht öffentlich zum Verkauf angeboten werden. Das entschied auf Klage des Ex-SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel jetzt das Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der ...

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