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LAHR. Will eine Stiftung rechtsfähig werden, kommt sie an der Stiftungsbehörde nicht vorbei. In der Ortenau ist das Regierungspräsidium Freiburg für deren Anerkennung zuständig. BZ-Redakteurin Sina Gesell sprach mit Amtsrat Stefan Klapper über die Besonderheiten der Ortenauer Stiftungen.
BZ: Herr Klapper, ...