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Der Hebesatz in Rust soll nur geringfügig sinken

Im Zuge der Grundsteuerreform will die Gemeinde Rust die Hebesätze senken – allerdings nur um wenige Punkte. Die Gewerbesteuer soll unverändert bleiben. Der Gemeinderat soll am 4. November den Vorschlag beschließen.  

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Die neuen Hebesätze in Rust sollen zum 1. Januar 2025 gelten. Für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird ein Wert auf 300 v.H. vorgeschlagen (bislang 313. v.H.), für die Grundsteuer B für Grundstücke von Privatleuten oder Unternehmen von 240 v.H. (bislang 243 v. H.). Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll bei 320 v.H. bleiben.

Der vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B liegt allerdings deutlich über der Empfehlung des Finanzministeriums, das im Transparenzregister einen Wert zwischen 184 bis 204 vorschlägt. Den Grund nennt Bürgermeister Kai-Achim Klare: "Wir haben einfach gerechnet." Und das auf Grundlage der Messbescheide. Klare weist darauf hin, dass Rust über unterschiedliche und atypische Grundstücke verfügt: "Das mussten wir einfließen lassen. Wir haben mit allen realen Daten gearbeitet." Dabei sei ein Wert von 240 v.H. herausgekommen. Dass das Transparenzregister zu einer anderen Empfehlung kommt, begründet Klare mit dessen Ungenauigkeit. Deshalb hatte es auch Kritik am Finanzministerium gegeben.

Nach der Vorgabe des Finanzministeriums muss die neu festgesetzte Grundsteuer aufkommensneutral sein. Das heißt: Die Gemeinde darf bei der Grundsteuer B nur ein ähnlich hohes Aufkommen wie bisher erzielen. Mehreinnahmen sollen nicht das Ziel sein. In Rust gibt es allerdings gegenüber 2023 in der Berechnung für 2024 eine Steigerung auf 880.000 Euro Einnahmen. Auch dafür hat Klare eine Erklärung: "Viele Grundstücke waren noch nicht in der Berechnung drin." Auch ohne die Grundsteuerreform wäre das Aufkommen gestiegen. "Es ist keine Erhöhung in den neuen Hebesätzen versteckt", betont Klare, "die Steigerung erfolgt aufgrund der anderen Bewertung der Grundstücke." Das Steueraufkommen der Grundsteuer A liegt 2024 bei 12.000 Euro.

Das Grundsteuergesetz sieht auch die Möglichkeit vor, für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke eine Grundsteuer C zu erheben. Die Verwaltung schlägt vor, davon einstweilen abzusehen und die Entwicklung der neuen Grundsteuer zu beobachten. Aufgrund von Änderungen bei den Messbeträgen und Einsprüchen könnte für 2026 eine erneute Anpassung der Hebesätze erforderlich sein.

Eine Information zur Grundsteuerreform findet für alle Bürgerinnen und Bürger am Montag, 4. November, um 18 Uhr im Bürgersaal im Alten Rathaus statt. Um 19 Uhr beginnt dann die Sitzung des Gemeinderats.

Ressort: Rust

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 31. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

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