Account/Login

Der Glücksbringer kommt auf Anruf

Neuregelungen im Schornsteinfegerrecht seit 1. Januar / Künftig herrscht freie Arbeitswahl auf beiden Seiten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Rheinfelder Bezirksschornsteinfege...Wilfried Armbruster und Alex Riegert.   | Foto: Heinz Vollmar
Die Rheinfelder Bezirksschornsteinfegermeister Eberhard Rastetter (von links), Wilfried Armbruster und Alex Riegert. Foto: Heinz Vollmar

RHEINFELDEN. Die Schornsteinfeger zählen seit Generationen zu den wichtigen Dienstleistern. Nicht nur aufgrund des von ihnen ausgeübten Handwerks wird ihnen von der Bevölkerung eine bedeutende Rolle beigemessen, den Schornsteinfegern werden zudem Glücksbringer-Qualitäten zugesprochen. Besonders zur Jahreswende wollen viele einen Mann in Schwarz berühren. In deren Beruf hat sich mit Jahresbeginn wieder einiges geändert.

Reform greift zum 1. Januar
Konkrete Änderungen
Die Haus- und Wohnungseigentümer erhalten vom Bezirksschornsteinfegermeister einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieser regelt, wann welche Kehr-, Mess-, beziehungsweise Überprüfungsarbeiten an den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel