Baden-Württemberg
Der früheste Termin fürs Schul-Comeback ist der 19. April
Jugendliche, die vor Abschlussprüfungen stehen, dürften nach Ostern in die Schule – jedoch nur im Wechselbetrieb mit geteilten Klassen. Weitere Ausnahmen von der Fernunterricht-Maßgabe sind rar.
Fr, 2. Apr 2021, 19:27 Uhr
Südwest
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Es gibt Ausnahmen. So dürfen Klassen, die vor Abschlussprüfungen stehen, Präsenzunterricht bekommen – jedoch nur im Wechselbetrieb mit geteilten Klassen. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang. Komplett geöffnet bleiben sollen Sonderpädagogische Einrichtungen (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Zudem soll für Kinder aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern "zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind", eine Notbetreuung eingerichtet werden. Die große Mehrheit der restlichen Schülerschaft soll zuhause lernen. "Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation B.1.1.7 des Sars-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet (..), bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen", heißt es in dem Schreiben.
Vom 19. April an sollen die Schulen dann – bei Wechselbetrieb – erstmals seit Monaten wieder für alle Klassenstufen öffnen, "sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt", wie Föll schreibt. Diese Öffnungsperspektive hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zuletzt bereits angekündigt.
Bei einem Gespräch mit Beteiligten des Schullebens hatte er dafür Kritik geerntet. Ab 100 Neuinfektionen binnen sieben Tagen und 100.000 Einwohnern, so waren sich die Teilnehmer einig, solle es keinen Präsenzunterricht mehr geben. Jedoch ist ohnehin völlig offen, wie sich die pandemische Lage in drei Wochen darstellt und welche Eindämmungsmaßnahmen zwischenzeitlich noch verhängt werden.
Ab 19. April soll es flächendeckend verpflichtende Corona-Schnelltests an Schulen geben – als Zugangsvoraussetzung für Präsenzunterricht. Davon ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich seien und in der Präsenz durchgeführt werden müssten.
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