Denzlinger Rat ermöglicht weitere Bauflächen
Zug um Zug hat Denzlingen neue Baugebiete auf den Weg gebracht. Dabei gibt es auch im Ort geeignete Flächen. Für eine Bebauung braucht es aber eine Satzungsänderung. Dazu hat der Gemeinderat sich in dieser Woche beraten.
In den Innenbereich aufgenommen werden soll nun eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Waldkircher Straße. Gegenüber steht bereits das Haus Waldkircher Straße 66. In der Wasserer Straße liegt ebenfalls ein Grundstück, das bisher als Garten genutzt wurde. Es grenzt südlich und östlich an die Häuser in der Hauptstraße und der Wasserer Straße an. Gegenüber steht das Wohngebäude Wasserer Straße 4. Auch die dritte Fläche, in der Hauptstraße, wurde bisher als Garten genutzt. Das Grundstück grenzt nördlich, östlich und westlich an vorhandene Bebauung an. Auf dem Grundstück in der Kirchstraße steht ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude. Es liegt zwischen dem Innenbereich und dem Gebiet "Geringfeldele Süd 2. Bauabschnitt". Mit der Bebauung auf diesem Grundstück, werde ein Lückenschluss erzielt. Alle vier Flächen haben gemeinsam, dass es sich um einzelne konkrete Grundstücke oder Grundstücksteile handelt, auf welchen ohne aufwändiges Verfahren Baurecht geschaffen werden kann.
Zusammengerechnet sind die Grundstücke rund 4600 Quadratmeter groß. Die vier Flächen können über das vorhandene örtliche Straßennetz erschlossen werden. Die öffentliche Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung, Strom-, Gas-, Telefon-, Haus- und Grundstücksanschlüsse sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Gemeinderäte stimmten geschlossen der Einbeziehung der Flächen in den Denzlinger Innenbereich zu.
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