Demos auf Flughäfen sind erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Aktivistin Recht / Die Richter nennen allerdings zahlreiche Einschränkungen.  

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KARLSRUHE. Auch auf dem Frankfurter Flughafen gilt die Versammlungsfreiheit. Dies entschied jetzt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Grundsatzurteil. Es ist auf andere Airports sowie auf Bahnhöfe übertragbar.

Künftig können auf dem Flughafengelände Demonstrationen und Kundgebungen stattfinden, ohne dass beim Flughafenbetreiber Fraport um Erlaubnis gefragt werden muss, entschied Karlsruhe. Dabei dürfen nicht nur Flugblätter verteilt ...

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Schlagworte: Ferdinand Kirchhof, Julia Kümmel

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