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FRANKFURT (epd). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert mit Blick auf Tanzverbote am Karfreitag eine Lockerung der Feiertagsgesetze. Nötig sei eine "größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung. Es sei kaum nachzuvollziehen, dass Tanzen verboten, Musik aber erlaubt sei. Der Jura-Professor Fabian Wittreck rechnet beim Tanzverbot mit künftig mehr Ausnahmeregelungen. Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wachse, umso stärker werde das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen, erklärte der Jurist vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster am Mittwoch. Die wachsende religiöse Pluralisierung setze das bisherige Arrangement bei den Feiertagen unter Druck, erklärte Wittreck weiter. "Das verbietet nicht den Fortbestand christlicher Feiertage, verlangt aber, dass auch andere religiöse Gruppen berücksichtigt werden." Mit dem rechtlichen Konzept der stillen Feiertage würden "Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, in ihrer Freiheit eingeschränkt".
An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag, dem Totensonntag und dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Einige Bundesländer haben die Tanzverbote gelockert, aber an Karfreitag bleiben die Veranstaltungen größtenteils untersagt.
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