Daten sammeln aus der Luft
Gesplittete Abwassergebühr: Für Ermittlung der Grundstückflächen favorisiert Wutach Befliegung.
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WUTACH. Als Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr gilt in der Gemeinde Wutach und auch den anderen Kommunen des Landes bislang der Frischwassermaßstab. Dies ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aber nicht rechtens. Die Konsequenz aus dem Urteil für die Städte und Gemeinden: Statt einer einheitlichen Abwassergebühr muss eine gesplittete Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr erhoben werden.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschäftigte sich nun der Wutacher Gemeinderat in jüngster Sitzung. Dabei galt es zunächst einmal die grundsätzliche Frage zu klären: Wie lassen ...