Das Volk kommt nicht zum Zug

Ein Volksentscheid über Stuttgart 21 wäre unzulässig, sagen zwei von der Landesregierung beauftragte Gutachter.  

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Gutachter Paul Kirchhof: Das Volk darf nicht entscheiden.   | Foto: DPA
Gutachter Paul Kirchhof: Das Volk darf nicht entscheiden. Foto: DPA
Im Prinzip sieht die Landesverfassung Baden-Württemberg die Möglichkeit zu Volksentscheiden vor. Allerdings sind die Hürden so hoch wie sonst nirgends. Um überhaupt eine Abstimmung über Stuttgart 21 zu erreichen, müsste ein Sechstel der ...

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